Hinweise:

Zahlungsterminal Förderung go-digipay

Nahezu 70% der heute noch in Betrieb befindlichen Zahlungsterminals entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorgaben der BaFin, insbesondere in Bezug auf die Softwareversion DCPOS3/TA7.2.

Unser „Bargeldlos bezahlen Förderprogramm“ garantiert Ihnen eine passende Lösung. Wir bieten eine großzügige 60%ige Förderung für den Kauf und die Implementierung neuer Zahlungsterminals (Hardware) der neuesten Generation, mit einem maximalen Wert von 10.000 Euro.

Unsere Lösungen sind nicht nur leistungsstark, sondern auch äußerst benutzerfreundlich. Die Integration in Ihr bestehendes System ist mühelos und unkompliziert. Kein zeitaufwendiges Umschulen Ihrer Mitarbeiter, keine langen Ausfallzeiten – nur schnelle, effiziente Implementierung.

Seit über 30 Jahren sind wir als kompetenter und servicestarkes Unternehmen im Bereich des Zahlungsverkehrs tätig, unsere Kunden wissen die persönliche Beratung und Erreichbarkeit unserer fachkundigen Mitarbeiter zu schätzen. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und nehmen Sie an unserem Förderprogramm teil!.

Wer wird gefördert?

Begünstigte Unternehmen oder Selbständige können die Förderung von Zahlungsterminals in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• weniger als 250 Mitarbeiter
• Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 60 Mio. Euro
• Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Gefördert werden Zahlungsterminals der neuesten Generation:

• mobile Zahlungsterminals mit aktuellstem Softwarestand
• stationäre Zahlungsterminals mit aktuellstem Softwarestand

Wie hoch ist die Förderung?

Zahlungsterminals werden mit einer Förderquote von 60 Prozent bei Kauf gefördert. Die Höchstsumme beträgt 10.000 Euro. Das begünstigte Unternehmen trägt nur seinen Eigenanteil. 

Wie erfolgt der Ablauf?

Interessierte Unternehmen füllen das umseitig abgedruckte Antragsformular aus und senden dieses per E-Mail an antrag@go-digipay.de oder per Fax an 05208 91 39 41. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung der Angaben. Eine Bewilligung erfolgt nur, bis das Förderkontigent aufgebraucht ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie im Anschluss einen Fördergutschein per E-Mail zugesandt. Dieser wird außerdem bei dem verrechnenden Unternehmen hinterlegt. Die Förderung wird dort automatisiert verrechnet.

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